Physik: Studium und Lehre
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Aus aktuellem Anlass: bitte beachten Sie die

==> Sonderregelungen zu Mathematik für Physiker 3 und 4 bzw. Theoretische Physik 1(Z) und 2(Z)



Bachelor-Studiengänge

Die Bachelor-Studiengänge am Fachbereich Physik sind dreijährig und umfassen jeweils 180 Leistungspunkte. Alle Abschlüsse qualifizieren zur Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudiengang.

Bachelor-Studiengang Physik

Für Studierende mit ausgeprägten Interessen und Fähigkeiten in Physik aber auch in Mathematik. >>>

( Bachelor-Studiengang Physik mit Informatik )

In diesem Studiengang sind keine Neueinschreibungen mehr möglich (==> siehe Auslaufende Studiengänge).
Studieninteressenten mit starker Neigung zu Physik und Informatik empfehlen wir den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang (in Kombination Physik und Informatik) in fachwissenschaftlicher Orientierung.

Physik im Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang, fachwissenschaftliche Orientierung

Für Studierende mit Interesse an Physik und ausgeprägtem Interesse an einem zweiten Fach, z. B. Chemie, Mathematik oder Informatik, als Vorbereitung für ein interdisziplinäres Masterstudium. >>>

Physik im Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang, lehramtsspezifische Orientierung

Physik in Kombination mit einem weiteren Schulfach - für das Lehramt an Gymnasien. >>>

Physik im Bachelor Grundbildung (=Bildung, Erziehung und Unterricht / BEU)

Physik kann als Schulfach für die Lehramtsbereiche Hauptschule und Realschule gewählt werden. Der Bachelor Grundbildung (=Bildung, Erziehung und Unterricht / BEU) ist die Voraussetzung für ein Masterstudium für das Lehramt für Grund- und Hauptschulen sowie das für Realschulen. >>>

Physik im Bachelor berufliche Bildung

Neben der beruflichen Fachrichtung wird eines der zum Fächerkanon der berufsbildenden Schulen gehörendes allgemeinbildendes Unterrichtsfach studiert. Eines dieser Fächer ist Physik. >>>

Schwerpunktbezugsfach Physik im Rahmen des Studienfaches Sachunterricht

Modulbeschreibungen hier >>>

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zu einem Universitäts-Studium regelt das niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007 im § 18 Hochschulzugang.

Zum Zugang zu einem Bachelor-Studiengang berechtigen danach

sowie